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Was wir kosten

Auch die Frage nach den Kosten klären wir grundsätzlich zu Beginn. So können die Beziehungen zu Ihnen auf einer vertrauensvollen Basis geführt werden.

Grundsätzlich wählen wir die Vereinbarung von zeitabhängigen Stundensätzen. Die Höhe des Stundesatzes richtet sich dabei nach dem Einzelfall. Dabei haben z. B. Kriterien wie Schwierigkeit des Falles, Umfang und Art der Bearbeitung Bedeutung. Wir berechnen Stundensätze zwischen € 120,00 und € 280,00. Manchmal vereinbaren wir auch Tagessätze.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Gebührenordnungen abzurechnen. Sowohl für Anwälte als auch für Steuerberater gibt es gesetzliche Gebührentatbestände (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. Steuerberatergebührenverordnung). Diese Honorarsätze sind allerdings als gesetzliche Untergrenze vorgeschrieben. Ein Rechtsanwalt/Rechtsanwältin darf daher z. B. einen Prozess nicht zu günstigeren Konditionen führen, als dies die Rechtsanwaltgebührenordnung vorschreibt.

 


 

Our fees

We prefer to clarify the fees issue with you right at the beginning. Please do not hesitate to ask us about how much you will be expected to pay.

In principle we agree our payments on an hourly or daily basis (€ 120.00 to € 280.00 per hour). Sometimes there is the alternative to govern the cost of our work by the federal solicitor fee table or the tax adviser fee table. These fees are minimum fees.

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