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Was wir kosten
Auch die Frage nach den Kosten klären wir grundsätzlich zu Beginn. So können
die Beziehungen zu Ihnen auf einer vertrauensvollen Basis geführt werden.
Grundsätzlich wählen wir die Vereinbarung von zeitabhängigen Stundensätzen.
Die Höhe des Stundesatzes richtet sich dabei nach dem Einzelfall. Dabei haben z. B. Kriterien wie
Schwierigkeit des Falles, Umfang und Art der Bearbeitung Bedeutung. Wir berechnen Stundensätze
zwischen € 120,00 und € 280,00. Manchmal vereinbaren wir auch Tagessätze.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Gebührenordnungen abzurechnen.
Sowohl für Anwälte als auch für Steuerberater gibt es gesetzliche Gebührentatbestände
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. Steuerberatergebührenverordnung).
Diese Honorarsätze sind allerdings als gesetzliche Untergrenze
vorgeschrieben. Ein Rechtsanwalt/Rechtsanwältin darf daher z. B. einen Prozess nicht zu
günstigeren Konditionen führen, als dies die Rechtsanwaltgebührenordnung vorschreibt.
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