Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin kommen Ihnen meine Kenntnisse der
"anderen Seite" als Finanzbeamtin in jedem Stadium eines Steuerverfahrens zugute, auch in
Steuerstrafsachen. Grundsätzlich berate ich Sie, auch bei Vertragsgestaltungen,
unter Einbeziehung der steuerlichen Konsequenzen. Neben Fragen aus gesellschaftsrechtlichen
oder anderen zivilrechtlichen Bereichen (erbrechtliche, familienrechtliche u. a.) beachte
ich stets steuerliche Überlegungen.
Finanzbeamtin war ich von 1987 bis 1999. Nach der 18-monatigen Einweisung, zu der eine
umfassende Ausbildung an der Bundesfinanzakademie gehörte, war ich in einem bayerischen
Finanzamt als Sachgebietsleiterin in der Veranlagung und, nach einer weiteren einjährigen
Ausbildung, ab 1990 in der Betriebsprüfung als Betriebsprüfungsstellenleiterin tätig.
Bis Ende 1999 leitete ich eine große Betriebsprüfungsstelle in München. Seit Oktober 1999
bin ich als Rechtsanwältin und Steuerberaterin tätig.
Auf Grund meiner Erfahrung sowohl als Finanzbeamtin als auch als Rechtsanwältin und Steuerberaterin
werde ich auch oft mit strukturellen Fragen betraut, beispielsweise bei Umwandlungen und Unternehmensnachfolgen
sowie bei vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen. Natürlich gehört zu meinen Tätigkeiten die
Hilfe in Steuerverfahren vor den Finanzämtern genauso wie die Unterstützung bei Betriebsprüfungen
und anderen Steuerprüfungen wie Lohn- oder Umsatzsteuerprüfungen oder bei Steuerstrafverfahren.
Ebenso gehören die Vertretung vor Finanzgerichten in allen Instanzen und die Beratung im internationalen
Steuerrecht dazu. Grundsätzlich zeige ich Alternativen auf, auch u. a. zur Vermeidung von Steuerhaftungsklagen.
Zudem führe ich alle Steuerverfahren als Zweitberaterin. Die Akzeptanz des Mandats der Kollegen versteht
sich dabei selbstredend.